33 Jahre Rockmusik, Leidenschaft und gemeinsames Feiern – und das begehen wir, wie es sich gehört: unter freiem Himmel!

Die WüRG – Wülfrather Rockmusiker Gemeinschaft – blickt auf drei Jahrzehnte voller Highlights zurück: die Open-Air-Reihe „WüRG im Park“, Clubveranstaltungen im WüRG Haus, Formate wie „Jetztrocktashaus“ und die „Fresh Air Clubs“ sowie die Förderung junger Musikerinnen und Musiker. Auch Auszeichnungen blieben nicht aus: der 3. Platz beim Ehrenamtspreis NRW „Der Dank“ und zuletzt der Heimatpreis der Stadt Wülfrath 2024.

Zum 33. Jubiläum feiern wir dort, wo es am besten passt – auf dem Zeittunnelgelände, direkt am WüRG Haus.

Sa., 29. August 2026 | Zeittunnelgelände Wülfrath

Live auf der Bühne:

Taktlos · Hellboys · Ripcord · Ballroom Blitz  

Lineup:
15:30 Uhr – Taktlos
16:45 Uhr – The Hellboys
18:30 Uhr – Ripcord
20:45 Uhr – Ballroom Blitz

Einlass/Party on: 14:00 Uhr | Live Musik ca. ab 15:30 Uhr
Eintritt VVK: 10 € (ab 13 Jahren) | Kinder bis 12 Jahre: 3 €
(Abendkasse abweichend)

Für Essen & Getränke ist gesorgt

Vorverkauf hat begonnen !
Jetzt auf Neanderticket oder Eventim Light unter :

https://www.wuerg.com/tickets/

Wir freuen uns auf Euch – kommt zahlreich und feiert mit uns!

Gefördert für kulturelle und touristische Einrichtungen
mit überörtlicher Bedeutung im neanderland
durch den Kreis Mettmann

Das Open Air wird u.a. Unterstützt durch:

Wichtige Hinweise und Informationen:
– Das mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist untersagt.
– Parkplätze für Kfz und Fahrräder stehen auf dem Gelände nicht zur Verfügung.

Hier die weiteren Hinweise:
1. Es ist untersagt, Glasbehälter jeder Art, schwere Behältnisse, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Farbbeutel, Waffen aller Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzunehmen. Der Besucher erklärt sich mit Betreten des Geländes damit einverstanden.
2. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen.
3. Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet. Generell sind Mitschnitte jeglicher Art ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters oder eines Künstlers verboten und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt.
4. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen.
5. Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Konzertbesucher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.
6. Auf dem gesamten Konzertgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. durch beauftragte Dritte ausgeübt.
7. Auf dem gesamten Konzertgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

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